Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB (Stand 27.06.2024)

1. Übergabe

Der Mieter bestätigt mittels Protokoll den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeuges. Das Fahrzeug wird mit mind. 70% Akkukapazität übergeben.

2. Mietdauer

Übergabeort und Mietdauer wird nach der Buchung per Mail mitgeteilt. Bei einer Überziehung der Mietdauer wird je angefangene 24 Std. ein Miettag berechnet.

3. Kosten

Die Berechnung erfolgt nach dem gewählten Tarif. Zusätzlich gefahrene km werden laut Tabelle berechnet und nach Fahrzeugrückgabe in Rechnung gestellt. Für Minderkilometer gibt es keine Rückerstattung. Kosten für normalen Verschleiß und Versicherung sind im Mietpreis enthalten. Blockiergebühren trägt der Mieter, und werden nach Rückgabe in Rechnung gestellt.

Straßennutzungsgebühren (Maut) sind vom Mieter zu bezahlen.

4. Versicherung

Die Fahrzeuge haben eine Vollkaskoversicherung mit 1000 Euro Selbstbeteiligung.
Die Selbstbeteiligung kann bei vielen Versicherungen reduziert werden.

5. Zahlungsmittel

Bar, debit-Karte, PayPal oder Überweisung.

6. Kaution

Die Kaution wie im Mietvertrag vereinbart muss vor Fahrantritt hinterlegt werden (Bar, debit-Karte, PayPal oder Überweisung). Die Kaution wird nicht verzinst und wird nicht getrennt vom Vermögen angelegt.

7. Fahrberechtigte

Es sind nur die im Mietvertrag eingetragenen Personen zur Nutzung des Fahrzeuges berechtigt. Erforderliche Fahrerlaubnis: Klasse 3 oder EU-Klasse B. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.

8. Fahrzeugnutzung

Eine Nutzung ist nur im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt. Das Befahren von Renn- oder Teststrecken ist untersagt. Ebenso wie eine Weitervermietung oder Zweckentfremdung (z.B. Gefahrguttransport).

Das Fahrzeug darf nicht abgeschleppt werden.

Rauchen im Auto und das Transportieren von Tieren ist nicht gestattet.

Auch bei eingeschaltetem Autopilot/Tempomat ist der Fahrer immer voll Verantwortlich.

Bei ordnungsgemäßer Nutzung erfolgt keine GPS-Ortung des Fahrzeugs.

Bei Zuwiderhandlung der Bestimmungen ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt. Schadenersatzansprüche des Mieters sind in diesem Falle ausgeschlossen.

9. Auslandsfahrten

Das Fahrzeug darf nur in folgenden Ländern benutzt werden: Deutschland, Österreich, Frankreich, Belgien, Schweiz, Niederlande, Spanien, Portugal, Italien, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland.

10. Rückgabe

Das Fahrzeug muss mit allem Zubehör zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort in einem ordentlichen Zustand übergeben werden. Die Akkukapazität muss mind. 10% betragen.

11. Schadensfall

Bei einem Schadensfall müssen alle Beweissicherungsmaßnamen getroffen werden. Das wären:

– angemessene Sicherheitsvorkehrungen für Fahrzeug und Beteiligte

– hinzuziehen der Polizei

– Namen und Anschrift der Beteiligten und Zeugen sowie das Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge

– keine Abgabe der Schuldanerkennung

12. Mieterhaftung

Der Mieter haftet für die Dauer es Vertrages für die am Fahrzeug entstandenen Schäden. Er haftet auch für Schäden, die erst nach der Rückgabe festgestellt werden (z.B. Rückgabe bei Dunkelheit).

Bei Verkehrsverstößen mit dem gemieteten Fahrzeug, haftet der Mieter für anfallende Gebühren und Kosten. Der Vermieter ist verpflichtet den Mieter den Behörden mit zuteilen. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand bei Verkehrsverstößen wird mit 20 Euro (inkl. USt.) berechnet.

13. Zahlungsverpflichtung

Der Mieter ist verpflichtet, nach Rückgabe des Fahrzeuges an den Vermieter den Betrag zu bezahlen, der sich aus den im Mietvertrag ausgewiesenen Einzelpositionen zusammensetzt. Dies schließt auch die Abrechnung der bei der Rückgabe fehlenden Aufladung, oder zusätzlich gefahrener Kilometer mit ein.

Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, zahlt der Mieter zusätzlich für jeden angefangenen Tag der Überschreitung den vorgesehenen Tarif.

Bei Zahlungen mit einer debit- oder Kreditkarte, gilt die PIN-Eingabe des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge von Mietpreiskorrekturen, Schadensfällen und Verkehrsverstößen auf der Grundlage des Mietvertrages.

Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeuges nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

14. Vermieterhaftung

Sollte das Fahrzug ausfallen und nicht binnen einer angemessenen Frist Ersatz gestellt werden, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Höhere Gewalt entbindet den Vermieter von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.

Die gesetzliche Haftung des Vermieters für Schadensersatz wird wie folgt beschränkt:

– der Vermieter haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis

– der Vermieter haftet nicht für leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis. Die in vorstehendem Absatz genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.

15. Stornierung

Storniert der Mieter den Vertrag werden folgende Gebühren berechnet:

– bis einen Monat vor Beginn: 25% der Miete

– bis eine Woche vor Beginn: 50% der Miete

– weniger als eine Woche vor Beginn: 75% der Miete

16. Datenschutz

Der Mieter ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten zur Geschäftsabwicklung gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert und übermittelt werden.

GPS-Ortung
Bei ordnungsgemäßer Nutzung erfolg keine GPS-Ortung.

17. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.

Tesla Vermietung Freiburg

Inh.: Dirk Seifried, Dipl.-Ing. (FH)

Denzlinger Str. 26

79108 Freiburg

Telefon ‭0761 42990187‬

Ust-ID: DE232453595

Verified by MonsterInsights